Fördermöglichkeiten
Informationen zu Fördermöglichkeiten für Weiterbildung
Für die berufliche Fort- und Weiterbildung existieren verschiedene Fördermöglichkeiten. Neben den Angeboten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dessen Unterstützung über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden können, bieten die Länder teilweise unterschiedliche Förderangebote. Auch einzelne Unternehmen bieten neben den allgemeinen Personalentwicklungsmaßnahmen teilweise finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Speziell bei einem Studium sollte man sich, neben dem BAföG, auch über weitere Optionen, wie beispielsweise ein Stipendium, kümmern.
Auch Unternehmen können für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Fördermittel einsetzen. Speziell bei der Eingliederung von geringqualifizierten Arbeitskräften, der Wiedereingliederung von Mitarbeitern oder auch im Rahmen der Förderung zur Digitalisierung bestehen Möglichkeiten Fördermittel des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union zu beantragen.
Angebote für die finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildung
Je nach Art der Aus- oder Fortbildung gibt es eine oder mehrere Möglichkeiten, die Kosten der Bildungsmaßnahme mindestens teilweise nicht vollständig allein zu tragen. Eine pauschale Aussage ob und welche Förderung zutrifft ist aber nicht möglich. Sie hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem Bildungsangebot und -ziel und vielen anderen Faktoren ab. Zur Orientierung haben wir ihnen die folgende Checkliste zusammengestellt.
Checkliste der Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsangebote
- Bildungsgutschein der Arge
- Förderprogramme der Bundesländer
- Stipendien
- Unterstützung des Arbeitgebers
- Steuerlich geltend machen
- BAföG
- Förderung durch Berufsverbände
Die Bedingungen für die genannten Förderungen sind unterschiedlich. So werden für die Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit (Arge) nur zertifizierte Bildungsanbieter zugelassen. Bei anderen gibt es Einkommensobergrenzen.
Weiterbildung ist steuerlich absetzbar
Im Rahmen der Werbungskosten können berufliche Fortbildungen unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Insbesondere bei Seminaren zur Weiterbildung im ausgeübten Beruf, bei Umschulungen, weitere Ausbildung nach einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung, bei einem Studium nach einer Berufsausbildung oder für ein Zweit- oder Aufbaustudium.
Der Inhalt des Weiterbildungslehrgangs und das Lernziel sind bei der Anerkennung durch das Finanzamt entscheidend. Ohne einen direkten beruflichen Bezug wird das Finanzamt nur die Weiterbildungskosten anerkennen, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme verbindlich vorschreibt oder einen Teil der Fortbildungskosten übernommen hat.
Wer trägt die Kosten einer Fortbildung?
Die Betrachtung der Kosten für eine Aus- oder Fortbildung schreckt viele Interessierte ab. Dies auch, weil eine Bildungsmaßnahme nicht nur Kursgebühren mit sich bringt. Ggf. sind Fahrt- und Übernachtungskosten, Verdienstausfall und weitere Investitionen zu berücksichtigen. In vielen Fällen tragen Sie die kosten aber nicht selbst. Die hier gezeigten Möglichkeiten zur Förderung für eine Weiterbildung reduzieren ihren Anteil an den Kosten für die Fortbildung. Unter bestimmten Umständen, speziell bei einer Umschulung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, werden die kompletten Kosten von der Förderung übernommen. Gute Bildungsanbieter helfen bereitwillig bei der Förderung.
Weiterführende Informationsquellen
Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf diesen Seiten: