Weiterbildung mit einem Masterstudium

Als zweiter Studienabschluss (postgradual) führt ein Masterstudium zu nachfolgenden Abschlussbezeichnungen für den Master. Dabei ist unter anderem der Studieninhalt entscheidend, welcher Mastergrad erreicht wird. Der Master kann als zeitlich auf den Bachelor folgend (konsekutiv) oder weiterbildenden (nicht-konsekutiv) abgeschlossen werden.

Konsekutive Masterabschlüsse:

  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)
  • Master of Laws (LL.M.)
  • Master of Education (M.Ed.)
  • Master of Music (M.Mus.)
  • Master of Fine Arts (M.F.A.)

Weiterbildende Masterabschlüsse (Auswahl):

  • Master of Architecture (M.Arch.)
  • Master of Business Administration (MBA)
  • Master of Business Administration and Engineering (MBA Eng.)
  • Master of Business Engineering (MBE)
  • Master of Advanced Studies in Applied Ethics (MAS)
  • Master of Business Law (M.B.L.)

Mit dem Masterstudium wird das Wissen und die Qualifikation eines grundständigen Studiengangs erweitert und eröffnet dadurch zusätzliche Optionen für berufliche Aufgaben mit höherem Anspruch und Dotierung. Diverse Studien zeigen ein um mindestens 5% höheres Gehalt im Vergleich zum Bachelor-Absolventen.

Masterstudiengänge im SZ-Bildungsmarkt

Der Bildungsmarkt der Süddeutschen Zeitung bietet in den Bereichen MBA und LL.M. bereits ein umfangreiches Angebot. Im Themenfeld Weiterbildung finden Sie fachrichtungsübergreifend alle Studiengänge, die Masterabschlüsse ermöglichen.

Vorteile des Masters

Neben der Aussicht auf ein höheres Einkommen und verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten bietet der Mastergrad auch die Möglichkeiten für eine Karriere bei Hochschulen. In den meisten Bundesländern berechtigt ein abgeschlossenes Masterstudium auch zur Promotion. Mit den Beschlüssen der Kultus- und Innenministerkonferenzen im Jahr 2002 berechtigt der Master auch für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes. Der Bachelor dagegen nur für gehobenen Dienst.

Studienförderung für Masterstudiengänge

Je nach Studienangebot bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten und ggf. auch Stipendien. In aller Regel sind Masterstudiengänge mit Studiengebühren belegt. Bei konsekutiven Masterstudiengängen besteht, bei entsprechender Berechtigung der Studierenden, Förderung durch BAföG.