Jurastudium und LL.M.
Abgrenzung des LL.M. gegenüber dem klassischen Jurastudium
Das Jurastudium gilt immer noch als einer der schwierigsten und längsten Studiengänge in Deutschland. Dabei gilt als Studienziel sowohl im ersten als auch im zweiten juristischen Staatsexamen die Note „vollbefriedigend“ als höchstes Priorität der Absolventen. In Deutschland ist das Studium der Rechtswissenschaften als einziges neben Lehramt und Medizin noch auf das Erreichen des Staatsexamens ausgelegt. Ursprünglich sollte zwar auch das traditionelle Staatsexamen durch die Bologna-Reformen abgeschafft und durch Bachelor- und Masterstudiengänge für Rechtswissenschaften ersetzt werden. Diese Idee hat sich jedoch nicht durchsetzen können – das Staatsexamen ist geblieben und wird dies wohl auch für die nächsten Jahrzehnte bleiben.
Bachelor, Master und Anwalt
Zwar gibt es auch Studiengänge bei denen der „Bachelor of Laws“ und der „Master of Laws“ verliehen werden, doch befähigen dieser weder zur Aufnahme des Richteramtes noch zur Zulassung als Anwalt. Das Grundstudium der Rechtswissenschaften mit einer Dauer von vier Semestern und einer zu bestehenden Zwischenprüfung wird durch das Hauptstudium, in dem große Scheine absolviert werden müssen, ergänzt. Danach kommt entweder die Examensvorbereitung oder das Schwerpunktbereichsstudium. Die Note des ersten juristischen Staatsexamens setzt sich durch den zu absolvierenden staatlichen Teil und das Schwerpunktbereichsstudium an der Universität, in einem Verhältnis von 70 zu 30 Prozent zusammen. Nach dem ersten Staatsexamen folgt dann in der Regel das Referendariat mit einer Dauer von zwei Jahren, gefolgt von den Prüfungen des zweiten Staatsexamens.
Für viele Absolventen steht jedoch nach dem ersten Staatsexamen die Frage nach der ergänzenden Absolvierung eines Aufbaustudiums im Rahmen eines LL.M.-Programms im Raum. Diese Zusatzqualifikation kann entweder im In- oder Ausland erworben werden. Dabei ist der Antritt eines LL.M.-Aufbaustudiums im Ausland, wegen der Möglichkeit Sprachkenntnisse zu vertiefen, für viele Absolventen die attraktivere Variante. Ebenso wird ein im Ausland erworbener LL.M. von vielen Arbeitgebern als ein Garant für gute Sprachkenntnisse angesehen und ist daher ein großer Pluspunkt im Lebenslauf. Nicht nur die guten Sprachkenntnisse, sondern auch die Tatsache flexibel zu sein und „über den Tellerrand zu schauen“ verhelfen im Bewerbungsverfahren bei den meisten Arbeitgebern zu Vorteilen.
LL.M. als Aufbaustudium
Doch auch der LL.M. an deutschen Universitäten wird zunehmend beliebter. So bietet er eine sehr gute Möglichkeit Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten zu vertiefen bzw. zu erwerben und sich somit zu spezialisieren. Außerdem scheint der LL.M. an deutschen Universitäten für viele Absolventen attraktiv, da ein kostspieliger Auslandsaufenthalt mit hohen Summen für Semesterbeiträge an ausländischen Universitäten wegfällt. Viele Studenten absolvieren ein solches Aufbaustudium auch während der Zeit des Referendariats, nach dem zweiten Staatsexamen oder gar während ihrer Tätigkeit als Anwalt. Auch aus diesem Grund ist die Absolvierung eines LL.M.-Studiengangs im Inland eine attraktive Variante zu der im Ausland; die Flexibilität ist hier ungleich höher, die Kosten sind deutlich geringer. Auch das erworbene Wissen ist weitaus stärker auf die Praxis bezogen, als dies bei einem nicht inländischen LL.M.-Abschluss der Fall wäre. LL.M. im Inland und Ausland sind damit zwar namensgleich; dennoch unterscheiden sie sich in zentralen Punkten.
LL.M. im Ausland studieren
Die Voraussetzungen für einen Antritt eines LL.M.-Aufbaustudiums sind an jeder Fakultät unterschiedlich. Für die Absolvierung eines LL.M. in Deutschland ist an den meisten Fakultäten das bestandene erste juristische Staatsexamen die Grundvoraussetzung. Unter Umständen reicht aber auch ein anderer Hochschulabschluss wie ein Diplom oder ein Bachelor aus, teilweise wird auch eine gewisse Berufserfahrung vorausgesetzt.
Ein LL.M.-Aufbaustudium im Ausland, insbesondere in den Staaten und in England, kann aber auch schon vor dem ersten Staatsexamen absolviert werden. Dort erwerben die Jurastudenten nach drei Jahren Studium einen „Bachelor of Laws“ mit dem sie einen LL.M.-Studiengang belegen können. Diese Variante ist dann entsprechend für deutsche Jurastudenten im Ausland möglich, bietet sich wegen des hohen Lernaufwands für das erste Staatsexamen in der Regel aber nicht an.
Studium und die Zulassung zum Anwalt
Unter Umständen ist es möglich, an einer deutschen Universität alternativ zum ersten juristischen Staatsexamen einen „Bachelor of Laws“ zu erwerben und im Anschluss dessen, den „Master of Laws“ zu absolvieren. Zu beachten ist allerdings, dass mit diesen Abschlüssen die Befähigung zum Richteramt und die Zulassung zum Anwalt nicht erfolgen kann, da die Zulassung zum Anwalt und die Tätigkeit als Richter das Bestehen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens voraussetzen.
Die Wahl zwischen einem traditionellen Staatsexamen und einem LL.M. ist damit maßgeblich von den späteren Berufswünschen abhängig. Wer traditionelle juristische Berufe belegen möchte, ist zwingend auf das Staatsexamen zu verweisen. Wer sich dies nicht vorstellen kann und neben dem rechtlichen Wissen noch weitere Schwerpunkte in seinem Studium setzen möchte (bspw. ökonomischer Art) kann auch einen LL.M. Studiengang in Deutschland belegen. Die späteren Berufsfelder sind dann allerdings nicht die traditionell juristischen. Allerdings ermöglichen manche Universitäten aufbauend auf einem juristischen Masterstudiengang noch das Ablegen des juristischen Staatsexamens. So ist es an der Universität Mannheim Absolventen des Bachelorstudiengangs „Unternehmensjurist/in“ LL.B. möglich, ergänzend das juristische Staatsexamen abzulegen.
Die bereits absolvierten zivilrechtlichen Klausuren werden dabei angerechnet, so dass sich das Examen damit in zwei Abschnitte Zivilrecht und Strafrecht/Öffentliches recht untergliedert. Hier bleibt dem Absolventen folglich überlassen, ob er zum „Volljurist“ wird oder sich mit dem Master- bzw. Bachelorabschluss begnügt und andere Berufsfelder sucht. Dies ist aber die Ausnahme; im Regelfall greifen die Studiengänge nicht ineinander.
Fundiertes Fachwissen
Ein LL.M kann also auf verschiedene Art und Weise und in unterschiedlichen Situationen erworben werden. Sowohl von Jura Absolventen als Ergänzung, als auch von Absolventen anderer Studiengänge und auch im Rahmen eines eigenständigen „Bachelor of Laws“, „Master of Laws“ Studiengangs parallel zum klassischen Studiengang der Rechtswissenschaften. Nach dem erfolgreichen Absolvieren eines solchen Studiums erhält man dann den Titel des Wirtschaftsjurist. Dabei ist zu beachten, dass auch als Wirtschafsjurist die Möglichkeit besteht in einer Anwaltskanzlei angestellt zu werden, die Gehälter von Wirtschaftsjuristen jedoch deutlich niedriger sind, als die von Volljuristen.
Wird also der traditionelle juristische Beruf des Richters, Staatsanwalts oder Anwalts angestrebt, führt kein Weg an dem juristischen Staatsexamen als Abschluss vorbei. Zur späteren Spezialisierung und zum Nachweis fundierter Kenntnis eignet sich ein LL.M. hier aber sehr gut. Besteht kein Interesse an einer rein juristischen Tätigkeit so kann aber auch ausschließlich ein juristischer Masterstudiengang absolviert werden. Hier liegen die beruflichen Perspektiven aber eher in anderen Bereichen, wie Wirtschaft, Unternehmensberatung u.ä. In Konkurrenz treten solche Absolventen dann insbesondere zu Wirtschaftswissenschaftlern, sodass die Herausbildung eines eigenständigen Profils durch Praktika, Auslandsaufenthalte etc. dringend zu empfehlen ist.