LL.M. im deutschen Recht

LL.M.-Studium in Deutschland

Die Stellung im deutschen Recht für den “Master of Laws” konnte bereits nach wenigen Jahren als sehr gut angesehen werden. Ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Raum stammend, hat der Abschluss LL.M. einen hervorragenden Ruf erlangt und führt in den meisten Fällen zu besten Karrieremöglichkeiten.
Das Aufbaustudium im Rahmen eines LL.M.-Studiengangs (LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Grad „Master of Laws“) wird in Deutschland immer beliebter. Viele verbinden mit dem LL.M. noch den klassischen Auslandsaufenthalt in englischsprachigen Ländern, oder anderen Ländern mit englischsprachigen Universitäten. Dabei wird das Angebot an LL.M.-Studiengängen in Deutschland immer größer. Das Spektrum an Spezialisierungen umfasst alle drei Rechtsgebiete Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht. Ein LL.M. kann sowohl von Juristen, die das erste juristische Staatsexamen bestanden haben erworben werden, als auch von anderen Hochschulabsolventen die ein Diplom oder einen Bachelor haben. Teilweise wird auch eine bestimmte Berufserfahrung vorausgesetzt.

Voraussetzungen für ein LL.M.-Studium

Die Anforderungen für eine Zulassung zu einem LL.M.- Studiengang sind dabei von Universität zu Universität verschieden: So wird zum Beispiel an manchen Fakultäten das Erreichen der Note „befriedigend“ oder sogar „vollbefriedigend“ im juristischen Staatsexamen verlangt (bspw. ist dies an der Universität Düsseldorf und Frankfurt am Main der Fall). Zum Teil können auch Absolventen mit einem Abschluss aus dem Ausland einen LL.M. in Deutschland antreten. Es gibt also viele äquivalente Abschlüsse zum ersten juristischen Staatsexamen, durch die eine Teilnahme an einem LL.M.-Studiengang ermöglicht wird. Einige Universitäten, wie die Heinrich-Heine-Universität-Düsseldorf, organisieren ihren Kursplan sogar so, dass es möglich ist, den LL.M. während des Referendariats zu absolvieren. Die Zulassung zum LL.M. erfolgt nach einer Bewerbung und wird in der Regel von einem Prüfungsausschuss entschieden.

Für welche Zielgruppe kommt ein LL.M. in Frage?

Die Beliebtheit deutscher LL.M.-Studiengänge spiegelt sich auch im teilnehmenden Personenkreis wieder – die Veranstaltungen werden sowohl von Absolventen deutscher und ausländischer Universitäten, als auch von Referendaren und sogar von bereits praktizierenden Anwälten besucht. Dabei kann man den LL.M. als Voll- oder Teilzeitstudiengang absolvieren, oder sogar auch als Fernstudium gestalten. Ein Vollzeitstudiengang kommt dabei nur an ausländischen Universitäten in Betracht. Die deutschen Universitäten sind auf Teilzeitstudiengänge ausgelegt, da die Programme eben auch von Praktikern und Referendaren wahrgenommen werden. Ein LL.M. in Form eines Fernstudiums ist an der Fernuniversität Hagen möglich.

Die verschiedenen Angebote der Universitäten über die Ausgestaltung der Programme variiert stark – eine vollumfängliche Darstellung ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund soll allein auf einige Besonderheiten hingewiesen werden. Diese fangen schon bei der Sprache an. Die Vorlesungen werden teilweise nur in deutscher Sprache gehalten (so bspw. an den Universität zu Köln, Heidelberg und Cottbus) teilweise in deutsch und englisch (bspw. Universität Hamburg) und teilweise ausnahmslos in englisch (bspw. Bucerius Law School und Europa-Universität Viadrina Frankfurt Oder). Auch die Gebühren für das Aufbaustudium sind unterschiedlich und liegen ca. zwischen 2.000 (für Referendare an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und 22.000 Euro (am Institute for Law and Finance Goethe-Universität Frankfurt am Main). An einigen Einrichtungen werden aber Sonderkonditionen für Referendare und Personen mit vergleichbarem Einkommen gewährt.

LL.M. und fachliche Spezialisierungen

Der Master of Laws soll in erster Linie dazu dienen, dem Absolventen fachspezifische Kenntnisse zu vermitteln und ihn somit in dem von ihm gewählten Bereich zu spezialisieren. Dabei kann nicht pauschal gesagt werden wie lange ein LL.M.-Studium dauert. In der Regel beträgt die Mindestdauer aber zwei Semester. Außerdem sind auch die Prüfungsanforderungen nicht einheitlich. An einigen Universitäten werden zur Erbringung der erforderlichen Leistungen sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen abgelegt. An anderen Universitäten werden die Teilnehmer nur mündlich abgefragt. Fast immer ist es aber so, dass eine oder mehrere wissenschaftliche Arbeiten verfasst werden und am Ende eine Masterarbeit als Abschluss angefertigt werden muss. Was genau Inhalt der Prüfungsleistungen ist, wird von den jeweiligen Studienordnungen der verschiedenen Fakultäten festgelegt und kann diesen entnommen werden. Das Angebot über die Spezialisierung in den verschiedenen Schwerpunkten ist sehr breit gefächert. In jedem denkbaren Rechtsgebiet kann ein LL.M. erworben werden, sowohl im Zivil- als auch im öffentlichen Recht und selbstverständlich auch im Strafrecht. Dabei reichen die Angebote von exotisch anmutenden Themengebieten wie dem IT-Recht bis hin zu Klassikern wie Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht.