LL.B.
Was ist LL.B.?
LL.B. steht für den Bachelor of Laws und damit für einen akademischen Abschluss. Die Abkürzung LL.B. entstammt dem lateinischen Legum Baccalaureus (manchmal auch Baccalaureus Juris). Der Bachelor of Laws berechtigt allerdings nach den in Deutschland geltenden Zulassungsbestimmungen nicht zum Rechtsreferendariat. Eine spätere beruflich Tätigkeit als Notar, Richter, Staats- oder Rechtsanwalt ist mit dem Bachelor alleine somit nicht möglich.
In aller Regel reicht aber ein abgeschlossener LL.B. als Zuslassungsvoraussetzung für ein LL.M.-Studium.
Bachelor-Absolventen können z.B. im juristischen Bereich von Unternehmen tätig sein oder ihr juristisches Fachwissen als Basis für Management-Aufgaben nutzen. Möglich sind auch alle juristischen Arbeitsfelder, sogar vor Gericht, für die kein Anwaltszwang besteht. Bestrebungen, die Abschlüsse LL.B. und LL.M. weitergehend anzuerkennen, sind bislang nur teilweise abgeschlossen.
Das Studium umfasst zumeist die grundlegende juristische Ausbildung und dauert in der Regel 6 bis 8 Semester. In den meisten Fällen empfiehlt es sich nach dem Abschluss einen spezifischen LL.M. Studiengang zu belegen. Die Karriere-Möglichkeiten und auch das durchschnittliche Einkommen sind niedriger im Vergleich zu einem LL.M.
In Österreich und der Schweiz existieren vergleichbare Bedingungen wie in Deutschland. In der Schweiz ist aber die Abkürzung B Law gebräuchlich.
Wenn Sie sich für ein Studium zum Bachelor of Laws interessieren empfehlen wir einen Blick auf die Liste der Hochschulen.