Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) wurde durch den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 19. Februar 1978 für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Sie entscheidet über die Zulassung von Fernlehrgängen, überprüft im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet auch bei wesentlichen Änderungen bei zugelassenen Fernlehrgängen.

Daneben berät sie auch die Bundesländer in Fragen des Fernunterrichts, kann Verstöße gegen das FernUSG mit Bußgeldern ahnden und beobachtet und fördert die Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland.

Eine ZFU-Zulassung ist keine Akkreditierung im herkömmlichen Sinn. Da dabei aber die spezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben für Fernunterricht geprüft werden, entspricht eine Zulassung durch die ZFU einem Qualitätssigel speziell auch für Fernstudiengänge.