Sie finden hier Informationen und eine Gesamtübersicht aller derzeit im Bildungsmarkt eingetragenen Privatschulen.

Was sind Privatschulen?

Das Bildungswesen in Deutschland ist unter der Hoheit der Länder. Die meisten Schulen sind daher unter der Trägerschaft der öffentlichen Hand. Daneben gibt es aber aber auch Schulen, die von nichtstaatlichen, freien Trägern betrieben werden. Es können kirchliche Träger sein aber auch Stiftungen, Vereine oder wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die Privatschulen tragen.

Ein gemeinsames Merkmal für alle Privatschulen ist eine Unterscheidung im spezifischen Angebot. Das können besondere pädagogische Konzepte sein, weltanschauliche oder religiöse Schwerpunkte oder Ausstattungsmerkmale.
Man kann nicht pauschal sagen, dass eine Privatschule grundsätzlich eine bessere Wahl ist, als eine öffentliche Schule. Es gilt bei der Auswahl einer Schule immer die Bedürfnisse mit dem Angebot zu vergleichen.

Sind Privatschulen gleichwertig?

Eine Privatschule in Deutschland muss grundsätzlich die staatlich festgelegten Bildungskriterien erfüllen, damit sie die Schulpflicht als Ersatzschule erfüllen kann. Entsprechende Zulassungen der Schulbehörden unterscheiden dabei folgende rechtliche Bezeichnungen:

  • Ersatzschule mit öffentlichem Charakter
    Auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde kann einer Staatlich anerkannte Ersatzschule dieser Status verliehen werden. Voraussetzung ist, dass die für entsprechende öffentliche Schulen erlassene Schulordnung auch bei dieser Privatschule angewendet wird.
  • Staatlich anerkannte Ersatzschule
    Sie erfüllen gleichartig oder verwandt die Anforderungen, die auch für öffentliche Schulen definiert sind und halten die selben Prüfungen, Regeln zur Aufnahme und zum Schulwechsel ein.
  • Staatlich genehmigte Ersatzschule
    Diese Schulen erfüllen die Kriterien einer Staatlich anerkannten Ersatzschule, dürfen aber nicht eigenständig die Abschlusszeugnisse ausstellen. Schüler einer Staatlich genehmigten Ersatzschule müssen den angestrebten Abschluss an einer staatlichen Schule als externer Prüfling ablegen.
    Es lohnt sich daher bei einer dieser Privatschulen zu eruieren, mit welchen anderen Schulen ggf. Kooperationen bestehen.
  • Ergänzungsschule
    Private Schulen, die nicht die Kriterien einer Ersatzschule erfüllen. Sie haben gegebenenfalls von den Schulbehörden genehmigte Mindestlehrpläne und Prüfungsanforderungen für den angestrebten Abschluss.

Die Begriffsbestimmung des BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) Art. 91 lautet: „Ersatzschulen sind private Schulen, die in ihrem Bildungs- und Erziehungszielen im Frisaat Bayern vorhanden oder vorgesehenen Schulen entsprechen.“

Um den Bildungsweg des Kindes und die späteren Möglichkeiten einschätzen zu können, sollte bei der Auswahl einer Privatschule immer der möglich Schulabschluss berücksichtigt werden. Manche alternativen Schulkonzepte zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie den Leistungsdruck im Schulsystem minimieren. Das kann aber auch dazu führen, dass die erreichbaren Schulabschlüsse eingeschränkt sind, bzw. nur mit höherem Aufwand erreicht werden.

Was kostet eine Privatschule?

Privatschulen können staatliche Zuschüsse erhalten. Zumeist decken aber auch diese nicht die Aufwände eines Insituts. Daher erheben fast alle ein monatliches Schulgeld. Es gibt zwar auch Privatschulen, meist in kirchlicher Trägerschaft, die kein Schulgeld erheben. Die Spanne für das Schulgeld an einer Privatschule reicht aber von 50 bis mehreren Tausend Euro pro Monat. Auch wenn, auf den ersten Blick, eine Privatschule aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, sollte eine passende Privatschule trotzdem in die Auswahl genommen werden. Es bestehen ggf. Fördermittel oder sogar Vollstipendien.

Ob der Besuch einer Privatschule die bessere Wahl ist, andere Schulkonzepte Vorteile haben, eine internationale Schule oder Kirchliche Träger in Betracht zu ziehen sind; damit befasst sich dieser SZ-Artikel.