Lehrangebote, die von der Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können, nach AZWV.

Seit 2012 existiert eine neue Zertifizierung für Aus- und Weiterbildungsunternehmen – AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Die Zertifizierung nach AZWV gilt weiterhin, sofern sie nicht den Regelungen des SGB III oder der AZAV widersprechen. Eine Zertifizierung nach AZAV muss erst beantragt werden, wenn die Zertifizierung nach AZWV nicht mehr gültig ist.