Der Wissenschaftsrat (WR)
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Träger des Wissenschaftsrates sind die Regierungen des Bundes und der sechzehn Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 2001 führt der Wissenschaftsrat auch die Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen als Institutionen durch. Bei der Institutionellen Akkreditierung handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.
Vornehmliches Ziel des Verfahrens ist sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung als auch der Schutz der Studierenden sowie der privaten und öffentlichen Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen.
Weitere Informationen zur Akkreditierung des Wissenschaftsrat erhalten Sie hier.