Lehrangebote, die von der Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können, müssen für die Inanspruchnahme der Förderung nach der AZAV zertifiziert werden.
Seit 2012 existiert die Zertifizierung für Aus- und Weiterbildungsunternehmen – AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Die Zertifizierung AZAV ist der Nachfolger der AZWV Zertifizierung. Seit dem 1.1.2013 muss die Zertifizierung nach AZAV vorliegen, diese kann seit dem 1.4.2012 erhalten werden. Die Zertifizierung AZAV dient der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Gewährung von Transferleistungen.