Das Masterstudium „Unternehmensrecht“ verbindet inhaltlich die Rechtsgebiete zur Führung und Rechtsstellung eines Unternehmens. Zudem werden Themen des Wirtschaftsrechts mit individuellen Vertiefungsmöglichkeiten, wie Arbeitsrecht, Human Resources oder Unternehmensfinanzierung behandelt. Die Voraussetzungen für das Studium sind meist das erste juristische Staatsexamen, welches unter anderem bei einem klassischen Jura-Studium erworben wird, oder ein gleichwertiger Abschluss. Unternehmensrecht zu studieren bedeutet nicht nur sich intensiv mit den Rechtswissenschaften auseinanderzusetzten, sondern zudem wertvolle Soft Skills zu erwerben. Der Studiengang wird nicht nur als Vollzeitstudium, sondern auch als berufsbegleitendes Abendstudium an unterschiedlichen Standorten angeboten, was Berufstätigen sehr entgegenkommt.

Im Studiengang Unternehmensrecht wird häufig hoher Wert auf Internationalität gelegt, weshalb einzelne Vorlesungen auf Englisch unterrichtet werden. Die Regelstudienzeit liegt zwischen 2 und 4 Semestern, variiert jedoch je nach Hochschule. Absolventen dieser Studiengänge erlangen mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M), oder auch Magister der Rechte, eine hohe Wettbewerbsfähigkeit und eine Qualifikation für sehr anspruchsvolle Tätigkeiten, z.B. in Rechtsabteilungen, im Personalmanagement, als Unternehmensberatung oder allgemein in der Finanzbranche. Grundsätzlich werden die Studenten befähigt, je nach gesetztem Schwerpunkt des rechtswissenschaftlichen Studiengangs, das Unternehmen in bestimmten Belangen und Interessen zu Vertreten.

Der Bildungsmarkt der Süddeutschen Zeitung präsentiert Ihnen hier nicht nur Studiengänge als berufsbegleitendes Aufbaustudium. Im Bereich LL.M. finden Sie Institutionen, die spezifische Angebote nicht nur für Unternehmensrecht bietet. So finden Sie beispielsweise bei MBA.sz.de weitere Studienangebote für eine höhere Qualifizierung und damit eine Verbesserung ihrer Karrierechancen.