Förderung für Schüler
Die Kultuministerkonferenz und die Kultusministerien der Länder sind seit Jahren bestrebt die individuelle Förderung von Schülern auszubauen. Dabei geht es nicht nur die Inklusion, bei der Schüler mit geistigen oder körperlichen Behinderungen auch dadurch gefördert werden, indem sie zusammen mit Schülern ohne Behinderung unterrichtet werden.
Die wichtigsten Förderungsschwerpunkte und Initiativen umfassen folgende Bereiche:
- Sprachföderung
- Förderung von Schülern mit Leistungsschwächen
- Förderung von Schülern mit Leistungsstärken
Finanzielle Förderung für den Schulbesuch
Es bestehen diverse finanzielle Unterstützungen für Schüler und Schülerinnen, die entsprechenden Bedarf nachweisen.
Der Freistaat Bayern bietet folgende finanzielle Förderangebote:
- Ausbildungsförderung
Die Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. - Betreuungsfreibetrag bei der Einkommenssteuer
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen. - Kostenlose Beförderung im ÖPNV
Für den Besuch von Grund-, Mittel- und Hauptschulen, für Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen, Berufsschulen mit Vollzeitunterricht und staatlich anerkannte Privatschulen, der o. g. Schularten besteht eine kostenlose Beförderungspflicht, wenn die einfach Wegstrecke mehr als 2 Kilometer beträgt. Aber der Jahrgangsstufe ab einem Schulweg von 3 Kilometern. Die Regelung gilt bis zur Jahrgangsstufe 10. - Beantragung einer Aufstiegsförderung zur Fort- und Weiterbildung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen.
Eine Übersicht über Schulen mit besonderen Förderangeboten finden Sie bei uns im SZ-Bildungsmarkt.
Zur spezifischen sprachlichen und integrativen Förderung werden inzwischen auch bei Gymnasien Internationale Klassen eingerichtet.