Das Bildungssystem in Österreich

Im Gegensatz zu Deutschland sind die Lehrpläne und die Schultypen in Österreich zentral durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geregelt. Die Verwaltung der Schulen zur Primar- und Sekundarbildung obligt jedoch den Bundesländern.

Die in Österreich verankerte Schulautonomie ergibt Varianzen hinsichtlich des Lehrokans, der Klassenstrukturen und auch die Festlegung einzelner beweglichen Ferientage (schulautonome Tage). Bei Privatschulen wird zwischen Privatschulen mit und ohne Öffentlichkeitsrecht unterschieden. Erstere entsprechen einer staatlich anerkannten Privatschule in Deutschland.

Für alle Kinder mit vollendetem sechsten Lebensjahr, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten besteht eine neunjährige Unterrichtspflicht. Diese Schulpflicht in Österreich kann in den öffentlichen oder den Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Der Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht,  häuslicher Unterricht oder der Besuch einer Schule im Ausland erfüllt die Unterrichtspflicht unter bestimmten Voraussetzungen.

Schultypen

Grundsätzlich wird in Österreich zwischen allgemeinbildenen und berufsbildende Schulen unterschieden.

Primarschulen sind Volksschulen bis einschließlich der vierten Jahrgangsstufe und Sonderschulen bis zur neunten Jahrgangsstufe.

Sekundarschulen sind Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS), Neue Mittelschulen (vorm. Hauptschulen), Kooperative Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und weitere höhere Schulen.

Darüber hinaus wird zwischen Universitäten, Fachhochschulen und Akademien unterschieden.