Rechte und Pflichten
Die gesetzlichen Bestimmungen zu Schulen und Internaten sind in Deutschland durch die Kultushoheit der Bundesländer geregelt. Am allgemein bekanntesten ist die Schulpflicht.
Daneben gibt es aber auch viele weniger bekannte Pflichten aber auch Rechte, die Eltern, Schülern und den Lehrern im Zusammenhang mit der allgemeinen Ausbildung zustehen.
So auch das BAföG – Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Gesetze für das bayerische Schulwesen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Gesetzen verankernt:
- BayEug – Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
- SchKfrG – Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs
- JuSchG – Jugendschutzgesetz
- BayBGG – Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- ErwBildFördG BY – Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung
- BayAfög – Bayerisches Ausbildungsföderungsgesetz
- BayEFG – Bayerisches Eliteförderungsgesetz
- BaySchFG – Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
Der Schulablauf, Prüfungen, Zulassungsbestimmungen oder auch ein Hausunterricht sind über diverse Verordnungen geregelt.
Die meisten Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Schule und dem Unterricht ergeben, beantwortet das Kultusministerium auch allgemeinverständlich und im Einklang mit den Gesetzen und Verordnungen.
So zum Beispiel, ob Noten nachträglich verändert werden können, ob Lehrer Geschenke annehmen dürfen, oder Fragen zu der Nutzung von Handys in der Schule oder zum Rauchverbot an Schulen.
Daneben werden auch die Fragen beantwortet, die sich um die Festlegung der Schulferien und Schulfreien Tage drehen. Ebenso werden auch spezifische Fragen zum Praktikum beantwortet oder auch für Azubis, jeder Fachrichtung, hinsichtlich der Eignung, zum Ausbildungsvertrag und natürlich auch zu einem nachfolgenden Studium.
Auch die rechtlichen Grundlagen zur Lehrerausbildung beantwortet das KM Bayern hinreichend.